Neue Einwegplastik-Vorschriften
Mit der neuen SUP-Gesetzgebung (Single Use Plastic) sind ab dem 3. Juli 2021 viele Einwegplastikprodukte verboten in der EU. Damit wirdt der Verwendung und Produktion bestimmter Kunststoffarten (Einwegartikel) entgegengewirkt. Hiervon sind auch nachhaltige Kunststoffe wie CPLA und PLA betroffen. Bioodi hilft Ihnen gerne die richtige Lösung für verschiedene Märkte und Einsatzgebiete zu finden. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Büros, Betriebsrestaurants, Catering, Home Delivery und Take-away an.
Was hat es mit dem Einwegplastik-Verbot auf sich?
SUP steht für Single Use Plastics (Plastik für den einmaligen Gebrauch). Es handelt sich hierbei um eine neue Gesetzgebung für Einwegkunststoffe. Darin werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Verschmutzungen der Umwelt durch Müll und die Sensibilisierung der Bevölkerung über die Verwendung von Einwegprodukten festgelegt.
Verbotene Kunststoff / Einwegartikel
Die folgenden Einwegartikel aus Kunststoffen beziehungsweise Plastik dürfen ab dem 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden:
- Besteck (Messer, Gabel und Löffel) sowie Essstäbchen und andere Einwegplastik-Alternativen
- Plastikteller
- Trinkhalme und Rührstäbchen
- Rietjes (behalve als medisch hulpmiddel);
- Lebensmittel- und Getränkebehälter aus EPS (Polzstyrolschaum) aus denen gegessen oder getrunken werden kann (zum Beispiel Kaffeebecher und Hamburger Boxen)
Hinweis: Der Handel kann vorhandene Ware noch verkaufen, solange der Vorrat reicht.
Was bedeutet das für Sie?
Das hängt von Ihren Produkten ab, die Sie in Ihrem Unternehmen verwenden.Wenn Sie Einwegartikel verwenden, die bald nicht mehr verfügbar sein werden, haben wir verschiedene Lösungen für Sie.
Sind Sie sich unsicher oder brauchen Sie Hilfe bei der Beurteilung, ob Ihre Produkte noch der neuen Gesetzgebung entsprechen? Dann können Sie einfach Kontakt mit uns aufnehmen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter.
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Anforderungen an die neue Kennzeichnung
Ab dem 3. Juli 2021 müssen unsere Becher- sowohl die Bio-Kunststoff-Becher, als auch die Karton-Becher mit Bio-Kunststoff mit der von der EU vorgeschriebenen Kennzeichnung gekennzeichnet werden. Die EU unterscheidet in der neuen Gesetzgebung nicht zwischen fossilen Standardkunststoffen und biobasierten und /oder kompostierbaren Kunststoffen, um die Vermüllung der Landschaft zu verhindern. Diese Kennzeichnung muss auf allen Bechern angebracht werden. Das Layout des Logos darf nicht verändert werden, Schriftart und Schriftgröße sind vorgeschrieben.
Für Becher aus Papier: | Für durchsichtige Becher: |
Was können Sie tun?
Wenn Sie bei uns Becher mit einem Standarddesign bestellen, müssen Sie nichts unternehmen. Sobald der Altbestand ausläuft, werden alle unsere Standardbecher mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen versehen. Sie erfüllen dann automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.
Lassen Sie Ihre Produkte bei uns bedrucken, beachten Sie dann bitte die neue Kennzeichnungspflicht im Falle eines Nachdrucks. Sie können uns für die richtigen Dateien/Designs gerne kontaktieren. Wir behalten den Markt im Auge, um zu sehen, ob es alternative nachhaltige Lösungen mit Rohstoffen gibt, die keine Kennzeichnung erfordern.